Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Anbieter
1. Unternehmensinformationen
- Parkoa.de wurde im Jahr 2018 gegründet.
- Inhaber ist Kreshnik Kabashi.
2. Vertragsnummer und Gestattung
- Vertragsnummer:
113-25/AP - Parkoa.de verfügt über die Gestattung der gewerblichen Betätigung auf dem Flughafen Stuttgart gemäß Teil II Nr. 4.1 der Flughafenbenutzungsordnung.
§ 2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Park-, Shuttle- und Valet-Services zwischen Parkoa.de und dem Kunden.
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich als verbindlich an.
§ 3. Vertragsabschluss – Online-Buchung
1. Angebot
Mit dem Absenden der Buchung über Parkoa.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2. Vertragsarten
Valet-Service:
Mit der Buchung des Valet-Services kommt ein Verwahrungsvertrag gemäß §§ 688 ff. BGB zustande.
Parkoa.de verpflichtet sich, das übergebene Fahrzeug sicher zu verwahren und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Shuttle-Service:
Mit der Buchung des Shuttle-Services kommt ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB zustande.
Parkoa.de erbringt die vereinbarte Beförderungsleistung des Kunden zwischen Parkplatz und Flughafen und zurück.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald Parkoa.de dem Kunden die Buchung per E-Mail bestätigt und die gebuchte Leistung im Detail aufführt.
4. Rechnungsanschrift
Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift ist nur vor Leistungsbeginn und nur soweit organisatorisch möglich zulässig.
5. Haftung
Für den Valet-Service gilt die Haftung nach den Vorschriften des Verwahrungsvertrags (§§ 688 ff. BGB).
Weiteres, detailliertes hierzu regelt § 7 Haftung dieser AGB.
Für den Shuttle-Service gilt die Haftung nach den Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB).
§ 4 Valet-Parken – Ablauf und Bedingungen
1. Vertragsgegenstand
Mit Abschluss des Valet-Services erwirbt der Kunde das Recht, sein Fahrzeug einmalig am Terminal abzugeben und nach Rückkehr wieder entgegenzunehmen.
Parkoa.de übernimmt die sichere Verwahrung des Fahrzeugs auf den bewirtschafteten, öffentlich zugänglichen Parkflächen für den gebuchten Zeitraum.
Dabei tritt das Verwahrungsrecht gemäß § 688 BGB in Kraft.
- Die Übergabe muss mindestens 30 Minuten vor dem Check-In der Fluggesellschaft erfolgen.
- Die gebuchte Abgabezeit ist eine UM-Zeit mit einer Toleranz von ±30 Minuten.
- UM-Zeit bedeutet eine konkrete Uhrzeit (z. B. um 12:10 Uhr) und nicht „ab“ einer Uhrzeit; sie dient der Disposition. Maßgeblich für die Fahrzeugübergabe ist die telefonische Abstimmung mit dem Fahrer.
- Bei verspäteter Anreise von mehr als 30 Minuten (+31 Minuten) ohne vorherige Mitteilung gilt der Kunde als nicht angereist; der Parkvorgang entfällt, ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
- Wird die Übergabe verspätet angenommen, haftet Parkoa.de nur, wenn die Verspätung auf ein Verschulden von Parkoa.de zurückzuführen ist.
- Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
- Öffnungszeiten: 03:30 Uhr bis zum letzten Flieger.
2. Fahrzeugabgabe am Terminal
- Der Kunde muss 30 Minuten vor Ankunft am Terminal die Fahrer-Nummer telefonisch kontaktieren.
- WhatsApp-Nachrichten und WhatsApp-Anrufe entfalten keine rechtliche Wirkung und werden für Disposition, Übergabe oder Abholung nicht berücksichtigt.
- WhatsApp dient ausschließlich der unverbindlichen Übermittlung von Änderungsmitteilungen.
- Maßgeblich und verbindlich ist ausschließlich die telefonische Kontaktaufnahme.
- Der Fahrer teilt dem Kunden den genauen Zeitpunkt mit, zu dem in die Kiss-and-Fly-Zone eingefahren werden darf.
- Eine verfrühte Einfahrt in die Kiss-and-Fly-Zone ohne Freigabe oder ohne vorherigen Anruf führt zu zusätzlichen Kosten, die vom Kunden selbst zu tragen sind.
- Die Übergabe erfolgt in der Kiss-and-Fly-Zone Terminal 2+3 (Abflug). Ohne telefonische Vorankündigung übernimmt Parkoa.de keine Haftung für entstehende Zusatzkosten.
- Der Kilometerstand wird gemeinsam mit dem Kunden/Mitarbeiter dokumentiert.
- Anschließend fertigt Parkoa.de eine Videoaufnahme des Fahrzeugzustands an. Kleine Kratzer, Dellen, Steinschläge, Felgen- oder Reifenschäden sowie Fehlermeldungen werden nicht gesondert dokumentiert.
- Der Kunde übergibt ausschließlich einen funktionsfähigen Fahrzeugschlüssel mit ausreichender Batterieladung, ohne Taschen, Anhänger oder Zubehör. Kosten oder Verzögerungen aufgrund eines defekten oder entladenen Schlüssels gehen zu Lasten des Kunden.
- Kunden mit APCOA-FLOW oder ähnlichen Kennzeichenerkennungssystemen sind verpflichtet, diese vor Übergabe zu deaktivieren. Für daraus entstehende Zusatzkosten übernimmt Parkoa.de keine Haftung.
- Hinweis: Der Kunde trägt die Beweispflicht gemäß § 688 BGB. Es wird empfohlen, das Fahrzeug am Terminal selbst zu dokumentieren; andere Orte werden nicht akzeptiert.
3. Fahrzeugzwischenlagerung
- Das Fahrzeug wird zunächst auf einen Zwischenparkplatz gebracht: öffentliche Parkplätze wie Kiss-and-Ride-Zone P5 (Ankunftsebene), Messehotel, Netto Plieningen oder Rita-Marburg-Straße in Bernhausen-Filderstadt.
- Später erfolgt die Überführung auf einen der öffentlich betriebenen Parkplätze von Parkoa.de: Liststraße 2, 73760 Ostfildern oder Fabrikstraße 23, 70794 Filderstadt.
- Voraussetzungen: gültiger TÜV, verkehrssicheres Fahrzeug und Umweltplakette (Fahrten führen durch Umweltzonen).
4. Fahrzeugrückgabe
- Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte Rückflugnummer und das Datum der Landung anzugeben.
- Die Parkzeit richtet sich nach der tatsächlichen Ankunftszeit des Flugzeugs zzgl. maximal 60 Minuten, nicht nach dem Ende der Buchung.
- Bei falscher Flugnummer trägt der Kunde alle anfallenden Zusatzkosten selbst.
- Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Kiss-and-Ride-Zone P5 nahe Parkhaus P6.
- Die Rückgabe erfolgt anhand einer Live-Flugverfolgung, sofern die Flugdaten korrekt übermittelt wurden.
- Parkoa.de übernimmt die Kosten für ein Ausfahrtsticket bis maximal 45 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit trägt der Kunde sämtliche weiteren Park- oder Ausfahrtskosten selbst.
Abnahme:
- Der Kunde bestätigt den Fahrzeugzustand bei Übergabe. Offensichtliche Reklamationen sind ausschließlich vor Ort anzuzeigen und von einem Mitarbeiter zu dokumentieren (Kilometerstand, Foto nah/fern).
- Nicht sofort erkennbare (verdeckte) Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Fahrzeugübernahme in Textform anzuzeigen.
- Reklamationen müssen von unserem Mitarbeiter dokumentiert werden (Kilometerstand, Foto von der Reklamation nah und fern Aufnahme).
- Sobald der Kunde das Fahrzeug übernimmt und losfährt, gilt der Auftrag als beendet.
- Spätere Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht bei Übergabe erkennbar war und nicht fristgerecht angezeigt wurde. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parkoa.de oder deren Erfüllungsgehilfen.
5. Fahrten mit dem Fahrzeug
- Parkoa.de-Mitarbeiter dürfen das Fahrzeug maximal 30 km bewegen.
- Das Valet-Parken umfasst die Hin- und Rückführung zum Parkplatz sowie vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Tankstelle, Waschstraße, externe Dienstleister).
- Die Fahrzeugreinigung sowie die Verwahrung während der Reinigung obliegen ausschließlich dem externen Dienstleister; Parkoa.de übernimmt hierfür keine Haftung.
- Parkoa.de schließt für diese Fahrten eine Versicherung ab; weitere Fahrten sind nicht zulässig.
6. Verlängerung, Falschbuchung und Bevollmächtigung
- Bei Überschreitung der gebuchten Parkzeit gelten die aktuellen Tarife (maximal 15 € pro Tag beim Valet-Service).
- Wird das Fahrzeug aufgrund einer Falschbuchung oder fehlenden Rückmeldung nicht abgeholt, ist Parkoa.de berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig am Treffpunkt oder in Flughafennähe abzustellen (z. B. 10 €/Std. bzw. 100 €/24 Std.).
- Parkoa.de wird bis zur Rückreise des Kunden bevollmächtigt, das Fahrzeug im Auftrag des Kunden zu verwalten, zu bewegen und umzuparken, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Valet-Services erforderlich ist.
7. Besondere Hinweise
- Parkoa.de übernimmt keine Obhutspflicht für persönliche Gegenstände im Fahrzeug.
- Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
8. Überbuchung / vorübergehendes Abstellen im Außenbereich
Im Falle einer Überbuchung, organisatorischer Erfordernisse oder wenn ein Fahrzeug durch einen Mitarbeiter irrtümlich nicht auf einem überdachten Stellplatz abgestellt wurde, ist Parkoa.de berechtigt, das Fahrzeug vorübergehend auf einem Außenstellplatz abzustellen, bis ein überdachter Stellplatz verfügbar ist.
Das Fahrzeug wird in diesem Fall auf einen überdachten Stellplatz umgesetzt, sobald ein entsprechender Platz verfügbar ist. Als Ausgleich erhält der Kunde für das betroffene Fahrzeug eine kostenlose Premium-Außenwäsche.
Ein weitergehender Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder sonstige Kompensation besteht nicht, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit von Parkoa.de oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die übrigen Haftungsregelungen dieser AGB, insbesondere § 7 Haftung, bleiben unberührt.
§ 4a Shuttle-Parken – Ablauf und Bedingungen
1. Vertragsgegenstand
Mit Abschluss des Shuttle-Services erwirbt der Kunde das Recht auf Beförderung zwischen dem gebuchten Parkplatz und dem Flughafen Stuttgart sowie zurück.
Parkoa.de erbringt einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB.
Eine Verwahrung des Fahrzeugs findet nicht statt; das Fahrzeug verbleibt während der Parkdauer vollständig in der Verantwortung des Kunden.
- Öffnungszeiten Shuttle-Service: 06:00 Uhr bis zum letzten Flieger
- Außerhalb dieser Zeiten fällt ein Nachtzuschlag in Höhe von 20,00 € an
2. Anreise zum Parkplatz / Meldepflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, ca. 20 Minuten vor der gebuchten Ankunftszeit die Shuttle-Service-Hotline telefonisch zu kontaktieren.
- WhatsApp-Nachrichten und WhatsApp-Anrufe werden nicht berücksichtigt; WhatsApp ist ausschließlich für Änderungsmitteilungen vorgesehen.
- Der Shuttlebus ist kein Sofortservice; eine pünktliche Anreise zur gebuchten Zeit ist zwingend erforderlich.
- Bei erheblicher Verspätung ohne vorherige Mitteilung entfällt der kostenlose Shuttle-Transport.
- Der Flughafentransfer ist dann vom Kunden selbst zu organisieren oder kann kostenpflichtig (30,00 €) über Parkoa.de erfolgen.
3. Ablauf des Transfers (Hinreise)
- Der Shuttle-Transfer erfolgt als Sammeltransport.
- Die maximale Wartezeit beträgt 30 Minuten.
- Der Shuttlefahrer holt den Kunden direkt am Fahrzeug ab und bringt ihn zur Kiss-and-Fly-Zone Terminal 3 (Abflug).
- Es wird empfohlen, Mitreisende vorab am Flughafen abzusetzen, um Verzögerungen zu vermeiden.
4. Personen- und Gepäckregelung
- Im Preis ist der Shuttle-Transfer für maximal zwei (2) Personen enthalten.
- Jede weitere Person ist vorab kostenpflichtig hinzuzubuchen.
Gepäckregelung:
- – Pro Person 1 Koffer + 1 Handgepäckstück inklusive
- – Zusätzliches Gepäck, Sperrgepäck, Kinderwagen, Rollstühle oder ähnliche Gegenstände sind vorab kostenpflichtig anzumelden
- Erfolgt keine Anmeldung, kann die Beförderung abgelehnt oder nachberechnet werden.
5. Rückkehr / Abholung vom Flughafen
- Nach Erhalt des Gepäcks und Verlassen des Zollbereichs hat der Kunde unverzüglich telefonisch Kontakt mit der Fahrernummer aufzunehmen.
- Die Abholung erfolgt an der Ankunftsebene Terminal 3 – Parkplatz P5 (Ausgang bei EDEKA / Nähe Parkhaus P6).
- Für den Rücktransfer nutzt Parkoa.de eine Live-Flugverfolgung, sofern die Flugdaten (insbesondere Rückflugnummer und Landedatum) korrekt übermittelt wurden.
- Der Hin- und Rücktransport ist mit einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten vorgesehen.
- Wird der Status „Ende Gepäckausgabe“ erreicht und vergehen weitere 30 Minuten ohne telefonische Meldung, entfällt der Anspruch auf den kostenlosen Rücktransport.
- Der Rücktransfer ist dann eigenständig zu organisieren.
6. Fahrzeugzustand und Haftung
- Das Fahrzeug bleibt während des gesamten Shuttle-Services im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Fahrzeuge müssen verkehrssicher, zugelassen, TÜV-geprüft und mit Umweltplakette versehen sein.
- Es wird empfohlen, den Fahrzeugzustand durch Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren.
- Parkoa.de übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste während des Parkens.
- Fahrzeuge sind rückwärts einzuparken.
7. Verspätungen, Verlängerungen und Zusatzkosten
- Eigenmächtige Verlängerungen oder Falschbuchungen ohne vorherige Mitteilung werden nachberechnet:
- – 3,00 € pro Stunde zzgl. 15,00 € Pauschale
- Verlängerungen mit vorheriger Mitteilung: 10,00 € pro Tag
- Als Verspätung gilt das verspätete Eintreffen zum Shuttle-Transfer; als Verlängerung gilt die Überschreitung der gebuchten Parkdauer.
- Nachtzuschlag: 20,00 € außerhalb der Shuttle-Betriebszeiten
8. Schlüsselregelung
- Eine Schlüsselabgabe ist nur in Ausnahmesituationen erforderlich.
- Bei Schlüsselabgabe wird das Fahrzeug entsprechend den AGB dokumentiert.
9. Besondere Hinweise
- Auffällig alkoholisierte oder randalierende Personen werden nicht befördert.
- Zusätzliche Leistungen oder Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Bei drohender Flugverpassung durch Stau kann eine Terminalübergabe im Valet-Service gegen Aufpreis (z. B. 50,00 €) erfolgen.
§ 5 Preise
- Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und werden dem Kunden in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt.
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden von Parkoa.de entsprechend ausgewiesen.
- Die Preise sind auf der Website von Parkoa.de tagesaktuell einsehbar.
§ 6 Terminierung
1. Terminvereinbarung
Vor Inanspruchnahme des Services muss der Kunde mit der Disposition von Parkoa.de Kontakt aufnehmen, um den Termin abzusprechen. Dabei werden folgende Daten erhoben:
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Flugdaten
- Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe
- Angaben zur Kasko- und Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
- Mobilfunknummer, unter der der Kunde während der Reise erreichbar ist
Der Kunde verpflichtet sich, das Mobiltelefon bei Rückankunft am Flughafen eingeschaltet zu halten.
2. Verbindlichkeit der Buchung
- Die Terminbuchung wird mit der Auftragsbestätigung verbindlich.
- Der Kunde muss die Auftragsbestätigung unverzüglich prüfen und eine Lesebestätigung an Parkoa.de senden.
- Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
3. Pflichten vor Abflug
- Parkgebühren, die durch verfrühtes Eintreffen des Kunden am Flughafen entstehen, trägt der Kunde.
- Erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung nicht, sind die gesamten Servicegebühren fällig.
4. Pflichten bei Rückkehr
- Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Rückgabe-Termin entgegengenommen werden, sofern nicht aufgrund von Flugplanänderungen ein neuer Termin vereinbart wurde.
- Nimmt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin entgegen, ist Parkoa.de berechtigt, das Fahrzeug im Parkhaus am Flughafen abzustellen; die daraus entstehenden Gebühren trägt der Kunde.
- Nach Erhalt des Gepäcks ist Parkoa.de sofort telefonisch zu kontaktieren.
- Sollte das Gepäck nicht innerhalb von 1 Stunde nach Landung verfügbar sein, muss der Kunde den Fahrer telefonisch informieren.
- Wartezeiten und zusätzliche Parkgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Haftung
1. Allgemeine Haftung
- Parkoa.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei schuldhafter Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, der vom Kunden nachzuweisen ist.
- Personenschäden sowie Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
- Parkoa.de haftet nicht für höhere Gewalt, verkehrsbedingte Verzögerungen oder sonstige nicht von Parkoa.de verschuldete Umstände.
2. Haftung bei Fahrzeugschäden und Verkehrsunfällen
- Parkoa.de haftet ausschließlich für Schäden, die während des Parkvorgangs durch Mitarbeiter beim Rangieren verursacht werden.
- Schäden, die auf öffentlich betriebenen Parkplätzen durch Dritte oder sonstige Einflüsse entstehen, liegen in der Verantwortung des Fahrzeughalters.
- Verursacht ein Mitarbeiter von Parkoa.de einen Verkehrsunfall, haftet die Versicherung von Parkoa.de nur für das Fahrzeug des Kunden, nicht jedoch für Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Sachen. Alle weiteren Schäden unterliegen der Haftpflicht des jeweiligen Fahrzeughalters.
- Parkoa.de übernimmt keine Haftung für Hagelschäden, Unwetterschäden, Diebstahl, Fremdeinwirkung, kleine Kratzer, Dellen, Steinschläge, Lackschäden, Felgen- oder Reifenschäden oder versteckte Mängel.
- Fehlermeldungen, Schäden am Unterboden oder technische Defekte nach Fahrzeugabgabe oder vor Rückgabe liegen in der Verantwortung des Kunden.
- Erforderliche Reparaturen sowie daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten übernimmt der Kunde.
- Fahrzeuge mit leeren oder schwachen Batterien können ggf. durch Parkoa.de freiwillig Starthilfe erhalten; eine Garantie für die Funktionsfähigkeit besteht nicht.
3. Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Parkoa.de nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Ausgenommen von dieser Begrenzung sind:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Parkoa.de oder Erfüllungsgehilfen
- Personenschäden
- Schäden aufgrund fehlender, garantierter Eigenschaften
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
4. Buchungs- und Fahrzeugangaben
- Parkoa.de übernimmt keine Haftung für inkorrekte Angaben des Kunden zur Fahrzeugversicherung oder zur Buchung.
- Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen; Parkoa.de haftet nicht für Fehler, die der Kunde nicht bemerkt oder meldet.
5. Dokumentation und Abnahme
- Bei Valet- oder Shuttle-Parken wird eine Videoaufnahme des Fahrzeugzustands erstellt. Diese dient lediglich der Feststellung des Allgemeinzustands und ersetzt keine Haftung.
- Der Kunde bestätigt vor Ort, dass das Fahrzeug in dem Zustand übernommen wird, wie bei Anreise/Übergabe.
- Reklamationen sind ausschließlich vor Ort möglich; spätere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
- Fahrzeuge sind nach Parkvorgang rückwärts einzuparken.
- Kunden wird empfohlen, Foto- oder Videoaufnahmen zu machen und den Zustand vor Abfahrt zu überprüfen.
6. Haftpflichtversicherung von Parkoa.de
- Parkoa.de verfügt über eine Haftpflichtversicherung für bewegliche Sachen und Umweltschäden mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro.
- Die Versicherung gilt ausschließlich für Schäden am Fahrzeug des Kunden während des Parkvorgangs auf bewirtschafteten Parkflächen am Standort Flughafen Stuttgart und zugehörigen Parkplätzen.
- Schäden durch Dritte oder außerhalb des Parkvorgangs sind nicht abgedeckt und unterliegen der Haftpflicht des jeweiligen Fahrzeughalters.
7. Haftungsausschluss bei Feuer / Brand
Parkoa.de übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust infolge von Feuer, Brand, Explosion oder Rauchentwicklung, unabhängig vom Abstellort des Fahrzeugs.
Eine Versicherung gegen Brandschäden besteht nicht.
Der Kunde ist selbst für ausreichenden Kaskoschutz verantwortlich.
Ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Parkoa.de.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Rechtswahl
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für Unternehmer (B2B)
- Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Parkoa.de und Unternehmern wird als Gerichtsstand die Landeshauptstadt Stuttgart vereinbart.
3. Gerichtsstand für Verbraucher (B2C)
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes.
- Wohnt der Kunde z. B. in Ebersbach an der Fils, ist im Streitfall das örtlich zuständige Amts- oder Landgericht Göppingen zuständig.
§ 9 Datenschutz
1. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- Dem Kunden ist bekannt, und er willigt ausdrücklich ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten von Parkoa.de auf Datenträgern gespeichert werden.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).
- Parkoa.de behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich.
2. Weitergabe an die Flughafengesellschaft
- Zusammen mit der monatlichen Mitteilung über die durchgeführten Vorgänge ist Parkoa.de verpflichtet, der Flughafengesellschaft Stuttgart folgende Daten mitzuteilen:
- o Bezeichnung des Vorgangs (z. B. Valet-Parken – Übergabe/Rückgabe Kundenfahrzeug, Shuttle-Service – Bringen/Abholung)
- o Datum und Uhrzeit der einzelnen Vorgänge
- o Amtliches Kennzeichen der Fahrzeuge vom Kunden (Valet-Parken)
- o Zusätzlich bei Shuttle-Services: Anzahl der transportierten Passagiere
3. Rechte des Kunden
- Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die bei Parkoa.de gespeicherten Daten verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung nach den gesetzlichen Vorgaben beantragen.
- Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung von Parkoa.de.
§ 10 Widerrufsbelehrung / Rücktritt
1. Widerrufsrecht / Rücktritt
- Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
- Der Kunde sowie Parkoa.de können ihre Vertragserklärung bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Parktermin ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
- Bis 2 Stunden vor dem Parktermin kostenfrei, danach sind 100 % des Betrages fällig.
- Dies gilt nicht für Partnervermittler.
2. Widerrufsadresse
- Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Kreshnik Kabashi
Marktstr. 66
73061 Ebersbach an der Fils
E-Mail: info@parkoa.de
- Rückabwicklung: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erstattet werden.
- Eine Online-Stornierung ist durch Einloggen in der Buchung möglich.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Urheberrecht / Copyright
- Der vollständige Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist urheberrechtlich geschützt.
- © Parkoa.de – Alle Rechte vorbehalten.
- Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Anzeige, auch auszugsweise, auf anderen Websites, Plattformen oder Medien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Parkoa.de untersagt.
- Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
2. Schriftform
- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
3. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Partner- und Vergleichsportale
- Für Buchungen, die über Partner-, Vermittlungs- oder Vergleichsportale erfolgen, ist ausschließlich das jeweilige Portal erster Ansprechpartner des Kunden.
- Parkoa.de übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Buchungsangaben, nicht eingehaltene Fristen, Preisabweichungen oder sonstige vertragsrelevante Fehler, sofern diese durch den Kunden oder das jeweilige Portal verursacht wurden.
- Für Schäden oder Pflichtverletzungen haftet ausschließlich das Unternehmen, bei dem die Buchung durchgeführt wurde.
- Die AGB von Parkoa.de gelten ergänzend, soweit sie den Regelungen des jeweiligen Portals nicht widersprechen.
- Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Unternehmen.